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Was tun, wenn es „geknallt“ hat?

Was tun, wenn es „geknallt“ hat?

In unserem ersten Blogeintrag möchten wir Sie etwas an die Hand nehmen und Ihnen darlegen, auf was Sie nach einem Verkehrsunfall achten sollten und warum es insbesondere wichtig ist, möglichst unverzüglich uns einzuschalten.

Die Situation nach einem Verkehrsunfall ist für die meisten Menschen keine gewohnte oder  gar vertraute Situation, sondern in erster Linie eins: Stress.

Gemäß Angaben des statistischen Bundesamtes ( Link: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/TransportVerkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.html) ereigneten sich im Jahr 2017 auf Deutschlands Straßen insgesamt 2.643.098 Unfälle, welche von der Polizei aufgenommen bzw. erfasst wurden. Das bedeutet, dass sich durchschnittlich täglich mehr als 7.200 Unfälle ereignet haben.

Entsprechend sollten Sie für den Ernstfall gewappnet sein.

Zunächst sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn es „geknallt“ hat.

Priorität sollte auf jeden Fall die Absicherung der Unfallstelle haben. Vergessen Sie insbesondere nicht, sich selbst abzusichern und vor möglichen Gefahren zu schützen: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie Ihre Warnweste an. Bleiben Sie nicht auf der Fahrbahn stehen, sondern schauen Sie, dass Sie einen sichern Platz am Fahrbahnrand oder hinter einer Leitplanke finden.

Auch muss ein Warndreieck aufgestellt werden, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen bzw. auf die Unfallstelle hinzuweisen. Dies in einer Entfernung von etwa 100 m.

Sollte bei dem Unfall jemand verletzt worden sein, gilt es sodann, sich unverzüglich um die Verletzten zu kümmern und die Rettungskräfte zu informieren (110 oder 112).

Sodann sollte der Unfallort sowie die beteiligten Fahrzeuge dokumentiert werden.

Machen Sie Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen. Wenn möglich ist das wichtigste Foto das, welches die beteiligten Fahrzeuge in der Kollisions- oder Endstellung, also der Position, in welcher die beteiligten Fahrzeuge zusammengestoßen sind oder nach der Kollision stehen, zeigt.

Nur so können einem ggf. zu beauftragendem Sachverständigen ausreichende Anknüpfungspunkte zur Erstellung eines Gutachtens gegeben werden.

Lassen Sie sich zudem die Ausweispapiere  Ihres Unfallgegners zeigen, notieren oder fotografieren Sie das Kennzeichen, die Anschrift und den Versicherer Ihres Unfallgegners und im besten Fall auch die Versicherungsvertragsnummer sowie den genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalles.

Vergessen Sie nicht, sich ebenfalls Namen und Anschriften von (möglichen) Unfallzeugen zu notieren. Jeder Zeuge kann für Sie im Nachhinein Gold wert sein.

Wenn möglich können Sie auch einen Unfallbericht aufsetzen und diesen von allen Beteiligten unterschreiben lassen.

Die Polizei sollte von Ihnen in jedem Fall eingeschaltet werden –  es sei denn Sie selbst haben sich schuldig  gemacht – wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden oder schwere Sachschäden entstanden sind. Ebenso sollten Sie die Beamten informieren, wenn ein Unfallbeteiligter unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht.

Sollte die Schuldfrage vor Ort ungeklärt sein, so scheuen Sie sich nicht davor – selbst bei leichten Blechschäden – die Polizei zur Hilfe zu rufen.

Eine Verwarnung durch die Polizeibeamten vor Ort sollte von Ihnen nicht akzeptiert oder ein etwaiges Bußgeld bezahlt werden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie etwas falsch gemacht haben bzw. ob Sie überhaupt eine Schuld trifft.  Auch sollten Sie etwaige Schuldeingeständnisse am Unfallort – egal wem gegenüber – unterlassen.

Der nächste Schritt sollte sodann, nachdem sich der erste Schock gelegt hat, der Gang zu uns, Ihrem Anwalt sein. Wir erledigen alle notwendigen Korrespondenzen mit der eigenen Haftpflichtversicherung,  Ihrer Vollkaskoversicherung, der gegnerischen Versicherung, der Rechtsschutzversicherung, der Unfallversicherung und der Polizei.

Verkehrsunfälle und insbesondere die sich anschließende Regulierung der Schäden sind komplex und kompliziert. Hier gibt es gerade für Laien eine Vielzahl von „Stolperfallen“.

So haben Sie es nach einem Verkehrsunfall nahezu immer mit einer Versicherung auf der Gegenseite zu tun, deren Mitarbeiter auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und in der Schadenregulierung geschult sind und zumeist – jedenfalls in der Rechtsabteilung – über juristische Kenntnisse verfügen.

Entsprechend müssen Sie für Waffengleichheit sorgen und Ihren Anwalt einschalten.

Nur so ist es möglich, Ihre Schadensersatzansprüche vollumfänglich auszuschöpfen, während Sie wertvolle Zeit und Nerven sparen.

Lassen Sie sich in keinem Fall auf die vermeintlich freundlichen Versicherungsmitarbeiter der gegnerischen Versicherung ein, sollten diese Sie kontaktieren. In der Regel werden diese versuchen, Ihnen die vollständige Abwicklung des Schadens im Rahmen eines Schadensmanagements anzubieten und Sie davon abzubringen sich an einen – freien – Sachverständigen zur Ermittlung der unfallbedingten Schäden zu wenden, einen  Mietwagen anzumieten und Sie an eine Werkstatt aus dem Portfolio der Versicherung verweisen – welche meist keine markengebundenen Fachwerkstätten, sondern freie Werkstätten sind –. Hierbei sollten Sie stets vor Augen haben, dass Versicherungen auf Gewinn ausgerichtet sind  und ihre Mitarbeiter anweisen entsprechend zu reagieren und  zu regulieren.  Dies gilt jedoch nicht nur für die gegnerische Haftpflicht-, sondern auch für Ihre eigene Vollkaskoversicherung. Die Versicherungen werden primär versuchen, Ihre Schäden so gering wie möglich zu halten und Ihre Ansprüche entsprechend zu kürzen.

Vor allem aber werden die Versicherungen Ihnen davon abraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Lassen Sie sich hiervon nicht blenden. Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft, muss die Gegenseite die Kosten für Ihren Anwalt vollumfänglich erstatten. Doch auch wenn sich herausstellt, dass Sie eine Schuld trifft, heißt das noch nicht, dass Sie auf den Kosten für Ihren Anwalt sitzen bleiben. Vielmehr wird in den meisten Fällen eine Teilschuld vorliegen und entsprechend werden auch die Anwaltskosten gequotelt. Zudem verfügen viele über eine Rechtsschutzversicherung, welche einstandspflichtig ist und somit die anfallenden Kosten – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung – deckt.

Tatsächlich sieht es mittlerweile auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als  „geradezu fahrlässig“ an, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“ heißt es hierzu im einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 02.12.2014 (Az.: 22 U 171/13).

Wie Sie sehen, ist die unfallbedingte Schadenregulierung ein für den Laien kaum überschaubarer „Dschungel“ mit diversen „Stolperfallen“, in welche Sie tappen können.

Sparen Sie Ihre Zeit und Nerven und überlassen Sie uns die Lösung Ihrer Probleme. Mit unserem langjährigen Fachwissen können wir Sie gezielt und individuell beraten und vertreten.


Foto: © Monkey Business · stock.adobe.com

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