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Das dicke Ende kommt manchmal hinterher

Das dicke Ende kommt manchmal hinterher

Polizeikontrollen  – und dies nicht nur im Straßenverkehr -, bei denen gezielt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Alkoholismus – beides Rauschmittel – vorgegangen wird, sind inzwischen an der Tagesordnung. Wird man erwischt oder ist nachweisbar, dass man Rauschmittel konsumiert hat, kann zunächst ein Strafverfahren drohen.

Sollte kein Strafverfahren eingeleitet oder ein Strafverfahren eingestellt werden und nur ein Bußgeldbescheid ergehen weicht die Erleichterung darüber noch einmal glimpflich davon gekommen zu sein bald dem Entsetzen darüber, dass sich die Führerscheinstelle meldet und ein ärztliches Gutachten oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)  anfordert oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Dem Straf- oder Bußgeldverfahren kann sich also ein Verfahren bei der Führerscheinstelle anschließen, bei dem Ihre Fahrerlaubnis auf dem Prüfstand steht.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften kann der Rauschmittelkonsum dazu führen,  dass man nicht  mehr geeignet ist, ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug zu führen. Dementsprechend leitet die Führerscheinstelle entsprechende Maßnahmen ein, sobald das Straf- bzw. Bußgeldverfahren gegen Sie abgeschlossen ist. Darauf muss man vorbereitet sein um seine Fahrerlaubnis zu erhalten oder um im Falle eines Entzuges der Fahrerlaubnis frühzeitig die Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen. Es ist daher wichtig, dass sofort, d.h. noch während das Straf- oder Bußgeldverfahren läuft, auch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Screenings, Teilnahme an Selbsthilfegruppen oder Behandlung bei einem Verkehrspsychologen, in die Wege geleitet werden. Je besser und umfassender die Vorbereitung insoweit ist, umso größer ist die Chance, dass man seinen Führerschein erhalten kann.

 


Foto: © Gerhard Seybert · stock.adobe.com

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