Kann meine Bußgeldsache kostenlos bearbeitet werden – und was ist mit meinen Punkten und meinem Fahrverbot?
Messsäulen, Starenkästen und mobile Messungen – die Messstellen haben in einem ganz erheblichen Maß zugenommen – gerade auch in den Innenstädten, und damit auch die Gefahr, „geblitzt“ zu werden.
Oft stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob die Messung angreifbar ist und man mit Erfolg gegen ein evtl. Bußgeld vorgehen kann. Auch Messeinrichtungen und darauf gestützte Bußgeldbescheide haben Schwachstellen. Diese kann ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt für Sie prüfen und das Bußgeldverfahren entsprechend steuern. Ein Anwalt benötigt dazu Einsichtnahme in die Bußgeldakten, er muss den Akteninhalt auf Angriffspunkte hin und die Messunterlagen überprüfen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird dem Mandanten genau erklären, aus welchen Gründen eine Messung und/oder der Bußgeldbescheid angreifbar oder nicht angreifbar sind und wird das weitere Vorgehen mit ihm absprechen. Wird ein eingelegter Einspruch zurückgenommen, wird dies zuvor ausdrücklich mit dem Mandanten abgesprochen, eine Rücknahme des Einspruchs ohne Zustimmung des Mandanten wird nicht erfolgen.
Es liegt auf der Hand, dass kein Anwalt diese Arbeit umsonst leisten kann und auch nicht leisten wird.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie deshalb Angebote, bei denen es heißt, dass man Ihre Bußgeldsache umsonst prüft, kritisch hinterfragen. Warum bietet man eine Leistung kostenlos an und lässt sich dann aber sofort die Rechtsschutzversicherungsdaten geben?
Auch die Rechtsschutzversicherungen versuchen inzwischen, hier Geld zu sparen. Man bietet dem Versicherungsnehmer an, dessen Geldbuße nebst den Auslagen und Gebühren der Bußgeldstelle zu zahlen, wenn dieser dafür auf einen Einspruch verzichtet. Hört sich zunächst für den Versicherungsnehmer nach einem guten Angebot an. Aber ein Bußgeldbescheid kann noch weitere Konsequenzen haben, nämlich Punkte und evtl. sogar ein Fahrverbot. Ggfs. erhöhen diese Punkte den Kontostand der führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fazit: So schnell sollte man auf ein solches Angebot nicht eingehen sondern erst einmal die Chancen nutzen, die die Arbeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht bietet.
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