Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes, Rotlichtverstöße, Überschreitung von Hauptuntersuchung und AU-Fristen.
Dies sind nur einige Verstöße, die laut unseren Gesetzen als Ordnungswidrigkeiten gelten. Oder Sie missachten die Vorfahrt, verursachen dadurch einen Unfall – auch diese Vorfahrtsmissachtung kann als Ordnungswidrigkeit gelten. Die Folge – ein Bußgeld, evtl. Punkte und ein Fahrverbot.
Der Bußgeldkatalog schreibt die Regelbußen für derartige Verstöße vor. Die Geldbuße mag unangenehm sein, das eigentliche Problem für den Betroffenen sind jedoch oft die Punkte, die im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden und ein verhängtes Fahrverbot. Zu viele Punkte – und der Führerschein ist weg. Ein Fahrverbot zur falschen Zeit – und der Job oder die Existenz ist gefährdet. Deshalb gilt auch hier: Rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, d.h. wenn die Anhörung der Polizei, des Ordnungsamtes oder der Bußgeldstelle kommt, ist hierfür der richtige Zeitpunkt. Eine solche rechtzeitige Beauftragung hilft Ihnen, unnötige Punktebelastungen zu vermeiden und Fahrverbote – falls sie unumgänglich sind – so zu disponieren, dass die geringst mögliche Belastung für Sie damit verbunden ist.
Nicht nur die Tilgungsfristen sind hier zu beachten, sondern auch die “Überliegefrist”, die dazu führt, dass Vorbelastungen länger zu verwerten sind.
Riskieren Sie nicht unnötig Ihren Führerschein. Wir kümmern uns vertrauensvoll um Ihr Anliegen und beraten Sie individuell.
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