zu den Bürozeiten +49 (0)611 - 999950  | in dringenden Notfällen +49 (0)611 - 9999599         Impressum | Datenschutz
zu den Bürozeiten +49 (0)611 - 999950  | in dringenden Notfällen +49 (0)611 - 9999599         Impressum | Datenschutz

Verkehrssicherungspflicht

 Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht

Auf Straßen, auf Parkplätzen, auf Bürgersteigen oder auch in Gebäuden gibt es immer wieder Gefahrenstellen, die oft nicht rechtzeitig zu erkennen sind und dann zu Unfällen führen. Eine solche Gefahrenstelle ist z.B. ein Schlagloch, ein umgestürzter Baum, umgefallene und in Fahrbahn ragende Verkehrsschilder oder Absperrungen, ein nicht gestreuter Bürgersteig und vieles andere mehr. Wer eine solche Gefahrenstelle schafft, muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, also dafür sorgen, dass andere durch diese Gefahrenstellen nicht gefährdet werden. 

Gerade im Straßenverkehr besteht  eine Vielzahl von Gefahren, die häufig nicht rechtzeitig zu erkennen sind.

Erschwerend kommt für den Geschädigten hinzu, dass es für ihn oft mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, denjenigen ausfindig zu machen, der für den Schaden einstandspflichtig ist. 

Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung auch auf diesem Gebiet dabei, den Schädiger ausfindig zu machen und Schadenersatzansprüche, die aus Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren, durchzusetzen.  


Foto: © Jenny Sturm · stock.adobe.com