Ihnen wird Trunkenheit im Straßenverkehr, Verkehrsunfallflucht, eine Nötigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr vorgeworfen?
Dies sind nur einige von zahlreichen, möglichen Straftatbeständen im Bereich Verkehrsrecht. Auch hier gilt, genauso wie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: SOFORT zum Anwalt. Es mag sich wie ein Klischee anhören, ist aber die klügste Verhaltensweise, „nichts ohne seinen Anwalt zu sagen“. Denn es kann und wird alles gegen Sie verwandt, was Sie zur Sache aussagen. Selbst Dinge, die Sie in einer Aussage für völlig unverfänglich halten, sehen als Stellungnahme in einer Ermittlungsakte plötzlich ganz anders aus. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und überlassen Sie es Ihrem Anwalt, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.
Ihr Anwalt wird Sie von der ersten Anhörung bis zur Beendigung des Verfahrens kompetent betreuen.
Er steht Ihnen auch nach Beendigung des Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, eine MPU oder um eine Angelegenheit betreffend das Fahrerlaubnisrecht.
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